Für den Großteil der Ärzte ist die Umsatzsteuer kein Thema, denn solange sie Leistungen erbringen, die der Heilbehandlung dienen, gelten ihre Leistungen als umsatzsteuerfrei. Brenzlig wird es nur für jene, die keine Heilbehandlungen...
13.02.2014 | Arbeitsmedizin