04.07.2018 | pflegemanagement
Auf „Ratio“ und „Skills“ kommt es an
‚Nurse-to-patient-ratio’, ‚Skill-grade-mix’ und ihre Konsequenzen
Erschienen in: PRO CARE | Ausgabe 5/2018
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In der Novelle des österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) von 2016 sind erstmals drei Berufsbilder in der Gesundheits- und Krankenpflege normiert: neben dem gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege — dem diplomierten Pflegepersonal, die Pflegefachassistenz (zweijährige Vollzeitausbildung) und Pflegeassistenz (einjährige Vollzeitausbildung). Die Ausbildung zum gehobenen Dienst soll im tertiären Bildungssektor — an den Fachhochschulen mit Bachelorabschluss — etabliert werden. Das Berufsbild der Pflegefachassistenz, deren Kompetenzbereich mit jenem der schweizerischen Fachangestellten Gesundheit (FaGe) vergleichbar ist, wurde neu geschaffen. Den bestehenden Berufsbildern gemeinsam ist, dass ihnen zusätzliche ärztliche und pflegerische Tätigkeiten übertragen wurden:-
▪ dem gehobenen Dienst beispielsweise die Applikation von Zytostatika, Transfusionen und die Anwendung diagnostischer Verfahren wie die sonographische Restharnmessung;
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▪ der Pflegeassistenz die Mitwirkung beim Pflegeassessment, Absaugen aus den oberen Atemwegen und über das Tracheostoma in stabilen Pflegesituationen;
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▪ Zum Tätigkeitsbereich der Pflegefachassistenz zählen u.a. das Legen und Entfernen von Magensonden, transurethralen Blasenkathetern bei Frauen, Ab- und Anschluss laufender Infusionen (mit Ausnahmen).
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