01.12.2015 | Originalien
Der Schutz des Stillens
WHO-Kodex und Bemühungen zur Umsetzung in Österreich
Erschienen in: Pädiatrie & Pädologie | Ausgabe 6/2015
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Das Stillen ist die natürliche Form der Nahrungsversorgung für Säuglinge und bringt einen gesundheitlichen Nutzen für Mutter und Kind. Mit der Verbreitung von Säuglingsnahrungen und deren aggressiven Vermarktung kam es allerdings weltweit zu einem starken Rückgang der Stillraten, was in der dritten Welt eine erhöhte Säuglingssterblichkeit zur Folge hatte. Der 1981 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschlossene „Internationale Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten“ schränkte in Reaktion auf diese Entwicklung die Vermarktung von Muttermilchersatznahrung ein. Da die auf dem Kodex basierenden EU-Richtlinien, auf denen die österreichischen gesetzlichen Bestimmungen basieren, nur Anfangsnahrungen behandeln, ist Werbung für Folgenahrung zwar nicht ungesetzlich, widerspricht aber dem Kodex. Nach wiederholten Kodex- aber auch Gesetzesverstößen schloss die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ) 2012 ein Übereinkommen mit den führenden Säuglingsmittelherstellern. Hierbei wurde eine Rückkehr zu den gesetzlichen Bestimmungen und ein Dialog bei Regelverstößen beschlossen und in Gang gesetzt.
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