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27.02.2025 | Psychiatrie

Erste Erfahrungen zur Umsetzung der UbG-Novelle 2023 aus Sicht der Sachverständigen

Wünsche und Wirklichkeiten

verfasst von: OMR Dr. Harald P. David

Erschienen in: psychopraxis. neuropraxis

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Zusammenfassung

Die im Jahr 2023 in Kraft getretene Novelle zum Unterbringungsgesetz hat Veränderungen für alle an der Umsetzung beteiligten Berufsgruppen (Gerichte, Patientenanwaltschaft, Sachverständige und Abteilungsleitungen) gebracht. Diese konnten durch Präsentation und Diskussion sichtbar gemacht und – recht unterschiedlich – bewertet werden.
Fußnoten
1
Aus den Materialien zur Regierungsvorlage:
Im Mai 2016 hat ein 21-jähriger, geistig verwirrter obdachloser Mann (im Folgenden „N.“) am Brunnenmarkt in Wien Ottakring ohne ersichtlichen Grund eine Passantin mit einer Eisenstange erschlagen. Zur Aufarbeitung dieser Geschehnisse wurde eine Sonderkommission eingerichtet. Diese hat unter anderem „Defizite in der Vernetzung und bei den Informationsflüssen zwischen den verschiedenen Beteiligten, dadurch keine Zusammenführung der Informationen und Koordinierung notwendiger Maßnahmen“ sowie „fehlende oder unklare Regelungen für den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Berufsgruppen und Behörden sowie Standards für das zielgerichtete Vorgehen bei psychischen Erkrankungen“ festgestellt.
 
2
Ein Arzt ist verpflichtet, jeden von ihm in ärztliche Beratung oder Behandlung übernommenen Gesunden und Kranken ohne Unterschied der Person gewissenhaft zu betreuen. Er hat sich laufend im Rahmen anerkannter Fortbildungsprogramme der Ärztekammern in den Bundesländern oder der Österreichischen Ärztekammer oder im Rahmen anerkannter ausländischer Fortbildungsprogramme fortzubilden und nach Maßgabe der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung sowie unter Einhaltung der bestehenden Vorschriften und der fachspezifischen Qualitätsstandards, insbesondere aufgrund des Gesundheitsqualitätsgesetzes (GQG) das Wohl der Kranken und den Schutz der Gesunden zu wahren.
 
3
Materialien zur Regierungsvorlage Punkt 3.5: Im Zuge der Arbeiten an der Reform hat sich gezeigt, dass Missverständnisse unter den Akteuren und Informationsverluste (z. B. aufgrund unleserlicher Handschrift) zu falschen, gefährlichen und unbefriedigenden Entscheidungen führen können. Die Kommunikation und Kooperation zwischen den verschiedenen Stellen, die mit psychisch kranken Personen mit Selbst- und Fremdgefährdungspotential zu tun haben, ist zweifellos verbesserungswürdig.
 
Metadaten
Titel
Erste Erfahrungen zur Umsetzung der UbG-Novelle 2023 aus Sicht der Sachverständigen
Wünsche und Wirklichkeiten
verfasst von
OMR Dr. Harald P. David
Publikationsdatum
27.02.2025
Verlag
Springer Vienna
Erschienen in
psychopraxis. neuropraxis
Print ISSN: 2197-9707
Elektronische ISSN: 2197-9715
DOI
https://doi.org/10.1007/s00739-025-01071-1