Passive Sterbehilfe verstößt nicht gegen die Menschenwürde und das Recht auf Leben. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall des querschnittsgelähmten Vincent Lambert aus Frankreich entschieden.
15.06.2015
15.06.2015
Passive Sterbehilfe verstößt nicht gegen die Menschenwürde und das Recht auf Leben. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall des querschnittsgelähmten Vincent Lambert aus Frankreich entschieden.