01.12.2013 | themenschwerpunkt
Gerichtsmedizinische Aspekte suizidaler Schussverletzungen – eine Übersichtsarbeit am Beispiel Deutschlands
Erschienen in: Wiener Medizinische Wochenschrift | Ausgabe 23-24/2013
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Schussverletzungen sind eine im gerichtsmedizinischen Alltag immer wieder auftretende Erscheinungsform der Selbsttötung. Hierbei besteht die Hauptaufgabe des Gerichtsmediziners darin, anhand typischer pathomorphologischer Korrelate zwischen Homizid, Suizid und Unfall zu differenzieren. Neben typischen Spurenbildern an der Schusswaffe und Hand sowie der Einschusslokalisation, Schussentfernung und -richtung, der Waffenart und Waffenhaltung sind es oft auch nähere Details der Auffindesituation, familiäre Hintergründe oder medizinische Erkrankungsbilder, die wichtige Teilaspekte für die forensische Beurteilung liefern. Ungewöhnliche Waffen-Munitionskombinationen und deren Manifestationsformen sind ebenfalls Gegenstand gerichtsärztlicher Beurteilung. Die atypische Wundmorphologie, die hierdurch hervorgerufen wird, erschwert oftmals die Rekonstruktion und Interpretation derartiger Fälle. Auch muss aufgrund gesellschaftlicher Stigmatisierung bei der Tatortanalyse die Möglichkeit sekundärer Veränderungen durch Angehörige in Betracht gezogen werden.
Insgesamt ist es gerade beim Schusssuizid wichtig, neben der gerichtsmedizinischen Befunderhebung im Rahmen einer Obduktion auch die Besonderheiten am Ereignisort sowie die Analyse von Spuren- und Verletzungsbildern mit in die Beurteilung einzubeziehen. Gegebenenfalls sind auch ballistische Rekonstruktionen notwendig.
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