In der Diskussion rund um die Abänderung des Aufnahmeverfahrens für das Medizinstudium herrscht eine Begriffsverwirrung: Die Rede war von einem verpflichtenden Pflegepraktikum für Medizinstudierende, gemeint ist aber etwas anderes. Betten machen und Essen austragen sind Hilfstätigkeiten bzw. Tätigkeiten im Patientenservice, aber keine Pflegetätigkeiten. Unausgebildete Menschen können und dürfen nicht am Patienten eingesetzt werden.
13.11.2022 | Gesundheitspolitik