Aktive Sterbehilfe ist in Österreich verboten. Paragraf 78 des Strafgesetzbuches sieht für dieses Delikt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. Das reicht der ÖVP aber augenscheinlich nicht. Daher hat sie im Zuge der...
23.01.2014 | Gesundheitspolitik