20.04.2022 | Gynäkologische Endokrinologie
Hormonelle Kontrazeption bei Übergewicht und Adipositas
Erschienen in: Journal für Gynäkologische Endokrinologie/Schweiz | Ausgabe 2/2022
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Adipositas ist mit einer Steigerung thromboembolischer und kardiovaskulärer Risiken assoziiert. Liegt ein BMI > 35 kg/m2 vor oder bestehen zusätzliche Risikofaktoren, sollten daher keine kombinierten hormonellen Kontrazeptiva zum Einsatz kommen, sondern reine Gestagenpräparate (mit Ausnahme DMPA) oder nicht-hormonelle Kontrazeptiva.
Auch pharmakokinetische Prozesse hormoneller Kontrazeptiva können bei erhöhtem Köpergewicht oder gesteigerter Fettmasse verändert sein. Eine lineare Veränderung pharmakokinetischer Prozesse in Abhängigkeit vom Körpergewicht/BMI besteht jedoch nicht. Bislang ist unklar, ab welchem BMI/Körpergewicht die kontrazeptive Wirksamkeit von hormonellen Kontrazeptiva bei adipösen Frauen tatsächlich reduziert ist. Aufgrund der unsicheren Datenlage wird daher empfohlen, bei Adipositas Grad II (BMI 35,0–39,9 kg/m2) und III (BMI ≥ 40 kg/m2) IUS oder nicht-hormonelle Kontrazeptiva anzubieten. Auch für die Notfallkontrazeption gibt es Hinweise, dass deren kontrazeptive Wirksamkeit bei adipösen Frauen reduziert ist. Sofern möglich, sollten Frauen mit einem BMI ≥ 25 kg/m2 Ulipristalacetat (UPA) als Notfallkontrazeptivum erhalten. Ab einem BMI ≥ 30 kg/m2 sollte ein Kupfer-IUS als Notfallkontrazeption empfohlen werden.
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