Die Entscheidung über ein Freilandverbot von Neonikotinoiden in der EU steht bevor. Am 22. März wird in einer Rats-Arbeitsgruppe abgestimmt. Eine Ausnahme könnte es für die überwiegend windbestäubte Zuckerrübe geben.
12.03.2018 | Hygiene- und Umweltmedizin