01.10.2014 | originalarbeit
Transplantationsbeauftragte in der Deutschen Stiftung Organtransplantation(DSO)-Region Ost
Zufriedenheit mit dem eigenen Aufgabenbereich und der Zusammenarbeit mit der DSO-Region Ost
Erschienen in: PRO CARE | Ausgabe 8/2014
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Einleitung
Organspende in Deutschland ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Die Schlüsselrolle nehmen dabei die Krankenhäuser mit Intensivstationen ein. Eine hohe Verantwortung tragen die Transplantationsbeauftragten (TxB) in diesen Krankenhäusern. Mit der Novellierung des Transplantationsgesetzes wird die Bestellung der TxB für die Krankenhäuser zur Pflicht.
Zielstellung
Aufgabe war, die Beurteilung des derzeitigen Arbeitsumfelds des TxB sowie der Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation(DSO)-Region Ost zu ermitteln. Ziel sollte sein, Schlussfolgerungen über die Gestaltung der Position und der Schnittstelle zwischen dem Krankenhaus und der DSO zu ziehen.
Methode
Mithilfe eines Fragebogens wurden 229 TxB der DSO-Region Ost befragt. Mit 108 Antwortenden betrug die Rücklaufquote 47,2 %.
Ergebnisse
Die Zufriedenheit der TxB bestand v. a. mit den Aufgaben „Unterstützung des Koordinators vor Ort“ (90,8 %), „Gewährleistung der Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle“ (90,7 %) und „Ansprechpartner der Deutschen Stiftung Organtransplantation zu sein“ (89,8 %). Weniger zufrieden waren sie mit der „Erfassung der Todesfälle nach primärer oder sekundärer Hirnschädigung“ (55,1 %) und der „Beratung und Berichterstattung gegenüber der Krankenhausleitung“ (45,9 %).
Schlussfolgerungen
Die Novellierung des Transplantationsgesetzes entspricht weitestgehend den Wünschen der TxB der DSO-Region Ost. Gemäß der Novellierung des Transplantationsgesetzes ist es Aufgabe der Länder, die Rechte und Pflichten der TxB in Landesausführungsgesetzen genauer festzulegen. Die Krankenhausleitungen sollten versuchen, das Arbeitsumfeld des TxB entsprechend seiner Wünsche zu gestalten.
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