17.05.2019 | Originalien
Mikrohämaturie – Abklärung wann und wie oft?
Erschienen in: Urologie in der Praxis | Ausgabe 2/2019
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Die Mikrohämaturie ist ein häufiger (Zufalls)befund und bedarf immer einer Abklärung. Ursächlich ist ein breites Spektrum an nephrologischen und urologischen Erkrankungen, wobei bei ungefähr 80 % der Betroffenen keine Ursache gefunden werden kann. Die Basisdiagnostik beinhaltet eine Anamnese, körperlicher Untersuchung, einen mikroskopisch differenzierten Urinstatus sowie Sonographie von Harnblase und Nieren. Im Falle einer symptomatischen Mikrohämaturie sollte die Ursache behandelt werden. Bei asymptomatischer Mikrohämaturie kann mittels mikroskopisch differenzierten Urinsediment zwischen einer glomerulären und nichtglomerulären Ursache unterschieden werden. Bei Verdacht einer glomerulären Genese bedarf es einer weiteren nephrologischen Abklärung, bei einer nichtglomerulären Mikrohämaturie sollten Patienten auf Grund von bestehenden Risikofaktoren für Harnwegsneoplasien (Tabakrauchen, Chemikalien-Exposition und Alter) eine risikoadaptierte Diagnostik erhalten. Bei bestehenden Risikofaktoren sollte eine komplette Diagnostik gefahren werden, wohingegen bei jungen oder Patienten ohne Risikofaktoren eine Zystoskopie, Spülzytologie und Sonografie ausreicht, da eine Neoplasie des oberen Harntraktes in diesem Fall als äußerst selten gilt (<1 %). Insgesamt besteht jedoch trotz hoher Mikrohämaturie-Prävalenz kein einheitlicher Algorithmus über eine gerechte Abklärung.
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