Die Unterbrechung einer bestehenden Therapie mit Vitamin-K-Antagonisten (VKA) ist bei Patienten, die sich einem größeren operativen Eingriff unterziehen müssen, in den meisten Fällen notwendig. Der vorliegende Expertenkonsensus soll unter Berücksichtigung der rezenten Leitlinien und anderer Publikationen eine Entscheidungshilfe für eine individuelle Therapieplanung darstellen. Das Management der Antikoagulation während dieser Unterbrechung geschieht unter Berücksichtigung des thromboembolischen (TE) Risikos von Seiten der Grunderkrankung des Patienten und des Blutungsrisikos von Seiten des Eingriffes. Die bestehende Therapie mit VKA sollte in Abhängigkeit von der verwendeten Substanz 3–7 Tage vor der Intervention abgesetzt werden. Zur Überbrückung („Bridging“), bzw. Abdeckung der präoperativ langsam abklingenden und postoperativ nur langsam ansteigenden Wirkung der VKA werden fast ausschließlich niedermolekulare Heparine (NMH) eingesetzt, für die auch Erfahrungswerte aus Registerstudien vorliegen. Dabei sollte für Patienten mit einem hohem TE- Risiko die therapeutische und bei Patienten mit einem mittleren TE-Risiko die halbtherapeutische Dosis zur Anwendung kommen. Patienten mit niedrigem TE-Risiko erhalten kein „Bridging“. Postoperativ sollte jenen Patienten, die präoperativ eine therapeutische Dosis NMH erhalten haben, diese auch weiter erhalten. Im Falle größerer Eingriffe mit entsprechend erhöhtem Blutungsrisiko werden NMH ab dem 3. postoperativen Tag verabreicht. Bei kleineren operativen Eingriffen, die kein erhöhtes Blutungsrisiko mit sich bringen kann schon am 1. Tag nach dem Eingriff mit NMH begonnen werden. Patienten, die präoperativ nur eine halbtherapeutische Dosis erhalten haben, erhalten dieselbe Dosis im Fall größerer Operationen ab dem 3. postoperativen Tag, im Fall kleinerer Eingriffe ab dem 1. postoperativen Tag. Die Therapie mit VKA sollte spätestens am 2. postoperativen Tag wieder begonnen werden. Eine allenfalls notwendige, eingriffsbezogene postoperative venöse Thromboseprophylaxe muss an den Tagen, an denen keine „Bridging“-Therapie vorgesehen ist, gegeben werden.