Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt der Republik Österreich tritt das Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG) in Kraft. Ab 1. 1. 2018 werden alle Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe aller Qualifikationsstufen verpflichtend in einer Berufsliste eingetragen. Da sich auch am Sektor Ausbildung der Pflegefachberufe derzeit große Veränderungen in der Umsetzung befinden, ist die Errichtung des Berufsregisters für Gesundheits- und Krankenpflegepersonen und für die Versorgungssysteme von enormer Bedeutung. So werden erstmals bundesweit Daten über diese große Berufsgruppe, welche einem Anteil von 65 Prozent aller Gesundheitsberufe entspricht, vorliegen. Eine bedarfsorientierte Ausrichtung am Sektor Pflegepersonal wird so besser umsetzbar. Darüber hinaus wird das Pflegeleistungsangebot für Patientinnen und Patienten transparent. …