Vertragsärzte sind zur Behandlung aller Versicherten jener Kassen verpflichtet, mit denen ein Vertrag besteht. In berechtigten Fällen dürfen die Vertragsärzte die Behandlung jedoch ablehnen.
25.08.2020 | Praxis und Beruf
25.08.2020 | Praxis und Beruf
Vertragsärzte sind zur Behandlung aller Versicherten jener Kassen verpflichtet, mit denen ein Vertrag besteht. In berechtigten Fällen dürfen die Vertragsärzte die Behandlung jedoch ablehnen.