Einführung
Im Jahr 1972 wurde die oberste Führung der DDR-Staatssicherheit (MfS) über einen westlichen Zeitungsbericht informiert, wonach in den USA ein neuartiger sogenannter Lügendetektor1 entwickelt worden war [1]. Bisher im Westen entwickelte Geräte maßen Schwankungen von Puls, Blutdruck, Atemrhythmus und Hautfeuchtigkeit befragter Probanden. Auf dieser Grundlage ließen sich Rückschlüsse auf den Grad der Erregung feststellen, also affektive Reaktionen von Testpersonen. Der nun neu entwickelte Psychological Stress Evaluator (PSE) der Firma Dektor Counterintelligence and Security beruhte auf einem anderen Prinzip: Er zeichnete unhörbare niederfrequente Schwingungen auf, die beim Sprechen nebenbei entstehen. Bei emotionaler Anspannung werden die Stimmbänder angespannt, so dass Schwingungen des Stimmapparates abnehmen. Damit fokussierte der PSE auf die Erfassung eines einzigen physiologischen Merkmals – der Stimme mit ihren Schwingungen. Dies barg unter geheimdienstlichen Aspekten gegenüber den bisher entwickelten „Lügendetektoren“ einen entscheidenden Vorteil: der PSE konnte gegen Zielpersonen ohne deren Wissen eingesetzt werden. Es musste lediglich ihre Stimme aufgenommen werden. Erste Messungen aus den USA verdeutlichten eine hohe Erfolgsquote bei der Ermittlung von „Lügnern“ mittels PSE [1].
Bislang waren in der DDR Untersuchungen zur Polygraphie nur von wenigen Experten der Staatssicherheit durchgeführt worden, die zudem intern von den jeweiligen Führungen mit Misstrauen verfolgt wurden. Die neuen Geräteentwicklungen im Westen lieferten nun frische Impulse für die internen psychophysiologischen Forschungen. Die ausgewerteten Unterlagen aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv zeigen, dass das MfS in den 1970er und 80er-Jahren zunehmend, psychophysiologische Testgeräte und Verfahren für eigene operative Ziele nutzte.
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In der Literatur findet sich erstaunlicherweise bislang wenig zu psychophysiologischen Forschungen innerhalb der DDR-Staatssicherheit. Bezug genommen wird dabei in der Regel auf Diplom- oder Doktorarbeiten von einstigen Offizieren der Staatssicherheit an der Juristischen Hochschule in Potsdam [2]. Erwähnt wird die Arbeit mit Lügendetektoren allgemein im Themenfeld der sogenannten Operativen Psychologie der Staatssicherheit und im Zusammenhang mit der Aufklärungsarbeit im westlichen Ausland, also im sogenannten Operationsgebiet [3, 4]. Weiterführende Einzeldarstellungen zu den psychophysiologischen Arbeitsgruppen, zu deren Testverfahren und Methoden, finden sich dagegen nicht. Sporadisch finden sich Berichte in Selbstzeugnissen einstiger Beteiligter [5‐8].
In diesem Manuskript soll eine Übersicht darüber gegeben werden, welche Erkenntnisse zum Einsatz von Polygraphen und Sprachanalysegeräten die DDR-Staatssicherheit sammelte. Darüber hinaus soll dargelegt werden, wie und mit welchen Zielen sie eigene Forschungen vorantrieb. Es wird gezeigt, dass das MfS die psychophysiologische Testgeräte ab den 1970er-Jahren zunehmend anwandte. Außerdem wird ein Ausblick auf Forschungslücken gegeben.
Ausgewertet wurden dazu alle Akten, die vom Stasi-Unterlagen-Archiv, zu diesem Forschungsthema zur Verfügung gestellt wurden. Unter der enormen Anzahl von Unterlagen befanden sich vor allem Hinterlassenschaften der Spionageabwehr (Hauptabteilung/HA II), der Hauptverwaltung Aufklärung (HVA), Qualifikationsarbeiten der Juristischen Hochschule des MfS in Potsdam (JHS), eine Vielzahl von Kader- und Spitzelakten sowie etliche Akten zu Operativen Vorgängen. Eingeflossen sind außerdem Erkenntnisse aus Akten anderer Ressorts im Bundesarchiv sowie des Archivs des Bundesnachrichtendienstes.
Geschichte der Anwendung von Lügendetektoren
Auch wenn sich der Begriff „Lügendetektor“ im Sprachgebrauch durchgesetzt hat, so kann bekanntermaßen ein derartiges Gerät mitnichten Lügen nachweisen. Ein Polygraph, so die korrekte Bezeichnung, misst verschiedene physiologische Parameter eines Probanden und zeichnet sie auf. Während einer Befragung lassen sich damit Veränderungen der Parameter nachweisen, die in ihrem Ausmaß Rückschlüsse zulassen. Vereinfacht gesagt, lassen sich innerhalb standardisierter Verfahren aus dem Vergleich von gemessenen Ruhe- und Aktivationspotentialen Rückschlüsse auf den Grad einer psychophysiologischen Erregung etwa bei einer bewussten Täuschung ziehen.
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Die Entwicklung des Polygraphen geht auf die weltweiten Fortschritte und Erkenntnisse innerhalb der psychophysiologischen Forschung etwa zu Beginn des 20. Jahrhunderts zurück. Zunehmend wurden kliniktaugliche Apparaturen entwickelt, die bestimmte körperphysiologische Abläufe maßen. Beispielsweise fielen die Anfänge der Elektrokardiogramm-Ableitung oder der Elektroenzephalographie in diese Zeit. Wissenschaftler beschäftigten sich mittels der neuen Geräte mit der Ableitung der psychophysiologischen Variablen unter emotionalem Stress – etwa beim Lügen, also beim bewussten Täuschen, unter Laborbedingungen [9‐12]. John Augustus Larson gilt als der erste Wissenschaftler, der die Polygraphie ab 1920 exklusiv im Rahmen von polizeilichen Ermittlungen anwandte [13]. Sein Gerät maß Veränderungen von Atmung, Puls und Blutdruck und zeichnete sie auf. Der eigentliche zum Verkauf bestimmte patentierte Polygraph wurde von dem US-amerikanischen Kriminologen Leonarde Keeler einige Jahre später auf Basis von verschiedenen Vorstufen entwickelt und maß zunächst Atmung und Blutdruck [9]. Wenig später wurden Geräte entwickelt, die zusätzlich den Hautwiderstand von Probanden oder Muskelbewegungen maßen. Als Standard setzten sich jene Geräte durch, die Blutdruck, Atmungsparameter und Hautströme aufzeichneten.
Auch in Europa befassten sich Wissenschaftler mit ähnlichen psychophysiologischen Problemstellungen und der Ableitung von körperlichen Variablen. Die Entwicklung der Geräte wurde jedoch hauptsächlich in den USA vorangetrieben [9]. Besonders Keeler vermarktete den Polygraphen äußerst erfolgreich bei Polizei und Privatunternehmen. Forschungseinrichtungen der USA befassten sich in der Folge umfassend mit den Möglichkeiten der Polygraphie und testeten eine hohe Anzahl an Probanden. Nach dem Zweiten Weltkrieg interessierten sich zunehmend Geheimdienste für eine Verwendung [14].
Trotz der Verbreitung in den USA existierten in der Anfangszeit zumindest innerhalb der dortigen Gerichtsbarkeit erhebliche Vorbehalte gegen den Einsatz des Polygraphen, etwa als Grundlage für Urteile [11]. Die Geräte galten vor Gericht als technisch nicht ausgereift und damit nicht sicher in ihrer Aussagekraft. Der Wunsch, den Polygraphen innerhalb eines Strafverfahrens hinzuzuziehen, kam teilweise von den Angeklagten selbst. Sie erhofften sich damit einen Nachweis ihrer Ehrlichkeit bei der Aussage. Unabhängig davon erkannten Gerichte in den USA etwa ab den 1960er-Jahren die Auswertungsergebnisse des Polygraphen zunehmend als Beweis an [15].
In Westeuropa wurde die Polygraphie ab den 1950er-Jahren teilweise zumindest bei der kriminologischen Ermittlungsarbeit verwendet, als Beweismittel vor Gericht wurde der Polygraph jedoch weitgehend abgelehnt [16]. In der Bundesrepublik Deutschland urteilte der Bundesgerichtshof 1954, dass der Polygraph die „Freiheit der Willensentschließung und -betätigung des Beschuldigten“ verletze [17]. Die Gesetzesregelung stieß unter Experten teilweise auf Ablehnung. Namhafte Forscher oder Justizvertreter behaupteten, dass bei einer Polygraph-Untersuchung der Wille der Probanden nicht gebrochen werde, oder sie widersprachen der höchstrichterlichen Feststellung, dass die Methode unzuverlässig oder unwissenschaftlich sei. Als Kritiker genannt seien hier der forensische Psychologe Udo Undeutsch, der Grazer Jurist und Kriminologe Ernst Seelig oder andere Autoren etwa der beiden Fachzeitschriften „Deutsche Richterzeitung“ und „Kriminologie“ [16, 18, 19]. Seitens der medizinischen Forschung unterstützte der Österreicher Otto Prokop Forschungsergebnisse zum Polygraphen. Der Rechtsmediziner, der später in die DDR wechselte und unter anderem das Gerichtsmedizinische Institut der Charitè führte, [20] bezeichnete das Gerät, als ein „hervorragendes psychologisches Mittel, den inneren Widerstand eines lügenhaften Probanden zu brechen“. Prokop bezog sich damit weniger auf den Aussagewert der zu messenden Parameter als vielmehr auf die Unsicherheit, die beim Probanden in einer von ihm schwer zu kalkulierenden Befragungssituation entstehe [21].
Trotz der anhaltenden Fachdiskussion in der Bundesrepublik zu Fragen der Polygraphie blieb das Interesse für derartige Methoden auf der anderen Seite des Eisernen Vorhangs, in der DDR, gering. Vielleicht lag das auch daran, dass Experten der Staatssicherheit vermuteten, dass die Geräte in der Bundesrepublik lediglich durch US-amerikanische und nicht durch bundesdeutsche Geheimdienste oder andere Ermittlungsstellen genutzt würden. Zwar hatte das MfS Informationen, wonach Vertreter des bundesdeutschen Verfassungsschutzes und des Bundeskriminalamtes „auffällig häufige Gäste“ bei der US-Polygrapherabteilung in Frankfurt/M waren, für eine Nutzung gab es jedoch keine Indizien [15].
Es vergingen noch einige Jahre, ehe die DDR-Staatssicherheit eine entsprechend interne Erforschung der Materie in die Wege leitete. Die Ansichten über Einsatz und Nutzen der Polygraphie waren in den zuständigen MfS-Führungsetagen ambivalent. In einem Schreiben des Chefs der Hauptabteilung Kader und Schulung an den Leiter des Medizinischen Dienstes im MfS von 1969 heißt es: „Nach gegenwärtigen Erkenntnissen ist dieses Gerät nicht nur in Hinsicht auf die Fragwürdigkeit zu erzielender Ergebnisse, sondern vor allem moralisch abzulehnen.“ Als Gründe für die „moralische Ablehnung“ werden sowohl „kommerziell motivierte Anwendungen dieses Gerätes in imperialistischen Ländern“ als auch „rechts-moralische Ablehnungen“ im Westen – mutmaßlich also die Begründung des BGH-Entscheids von 1954 – genannt. Eingesetzt werden sollte das Gerät zunächst allenfalls bei der Vorbereitung eigener Spitzel im Westen, um deren Sicherheit zu gewährleisten. Hinweise der bulgarischen Geheimpolizei zu einer Ausweitung der eigenen Nutzung ignorierten die MfS-Spitzen in dieser Zeit [22].
Interne MfS-Forschung
Unabhängig davon beschäftigten sich innerhalb des MfS durchaus einige wenige Spezialisten mit den Grundlagen der Polygraphie und möglichen Einsatzvarianten [15, 23]. Hervorzuheben ist hier der Offizier der Hauptabteilung II (Spionageabwehr) Heinz Korffmann [24]. Seine Auseinandersetzungen mit psychophysiologischen Gerätschaften ab den 1950er-Jahren gipfelten in einer eigenen Dissertation an der Juristischen Hochschule des MfS, die inhaltlich durchaus Forschungscharakter trägt. Korffmann propagierte beständig gegen die Vorbehalte innerhalb des MfS eine Ausweitung der psychophysiologischen Forschung und verband das mit der Warnung, dass das MfS den Anschluss für diese Technologie möglicherweise verlieren würde [15]. „Das Ding“, also der Polygraph, so schrieb er, sei im Westen auf dem Vormarsch. Detailwissen über Lügendetektoren könne nicht schaden, „negierend-witzige Bemerkungen aber sehr“ [14]. Akribisch wertete Korffmann über Jahre Forschungsberichte des Westens aus und sammelte umfangreiche Informationen über die in den USA verwendeten Typen von Polygraphen. So lagen dem MfS Details zu Ausbildungsstätten, Anzahl von ausgebildeten Polygraphern oder deren Vereinigungen vor. Korffmann ging davon aus, dass der überwiegende Anteil von Polygraphern Mitarbeiter von US-Geheimdiensten oder Polizeibehörden waren [15].
Dem MfS war bekannt, dass die US-Geheimdienste ihre Spitzel „intensiv“ überprüften und somit auch jene vom MfS eingeschleusten Agenten. Im Jahr 1968 bildete das MfS eine eigene „Kommission“, die als Forschungsgruppe geeignete Abwehrmaßnahmen gegen die Nutzung des Polygraphen im Westen untersuchen sollte. Beabsichtigt war, die eigenen Spitzel im Westen zu schützen und damit deren Einsatzziele nicht zu gefährden. In der Forschungsgruppe waren Mitarbeiter der Spionageabwehr (HA II), des Medizinischen Dienstes (MD) und der Juristischen Hochschule (JHS) vertreten. In einer Studie befragte die Kommission „eine repräsentative Anzahl inoffizieller Mitarbeiter mit Feindverbindung zum US-Geheimdienst“ mit einem Fragebogen, der mit dem Institut für Psychologie der JHS abgestimmt war. Tatsächlich ging die große Mehrheit der befragten MfS-Spione (über 88 %) davon aus, dass es sich bei den Polygraphenuntersuchungen nicht um einen „harmlosen psychologischen Bluff“ handele. Die Experten schlossen daraus, dass die Untersuchung „ohne eine gute Instruierung nicht so einfach zu überstehen“ sei [15].
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Die Befragung ergab sichere Hinweise über das Vorgehen der US-Polygrapher. Üblicherweise ließen sich unter den 8 bis 20 Fragen irrelevante, relevante („heiße“) und Kontrollfragen (etwa: „Haben Sie gerade gelogen?“) unterscheiden. Die Probanden gaben mehrheitlich an, dass sie vor der Testung um ihre Zustimmung gebeten worden seien, eine Nichtzustimmung hätte allerdings zum Abbruch der konspirativen Beziehung geführt. Der eigentliche Test mit dem Polygraphen sei für die meisten überraschend angesetzt worden. Ein Dilemma für das MfS bestand darin, dass die DDR-Spione das Ergebnis ihres Polygraphietests nicht erfuhren. Eine Enttarnung konnte zu einer Verurteilung im Westen führen oder auch zu einer sogenannten Überwerbung der Agenten und damit deren Einbindung in die Ziele des Westens [23].
Zusätzlich zu den Befragungen testete die Arbeitsgruppe ihre Probanden mit einigen im Westen beschafften Geräten auf Lügen sowie den Einfluss von Alkohol und Medikamenten. Sie empfahl den Spitzeln, bei künftigen Tests im Westen willkürliche Störreaktionen hervorzurufen, um damit das Testergebnis zu beeinflussen. Beispielsweise könnten sie unbemerkt anders atmen oder bewusst bestimmte Muskeln anspannen. Ob damit allerdings gewünschte Ergebnisse zu erzielen waren, blieb unklar. Bezüglich des Trainings eigener vegetativer Reaktionen schlugen die Experten autogenes Training, autosuggestive Konzentrationsübungen oder das Trainieren von bestimmten Muskelanspannungen vor. Das Antrainieren von bedingten Reflexen im Pawlowschen Sinn empfahlen die MfS-Experten „nur für einen begrenzten Kreis besonders wertvoller IM“ allein schon wegen des komplexen zeitaufwendigen Vorbereitens. Wie ein solches Pawlowsches Training aussehen würde, war den Akten nicht zu entnehmen.
Zusätzlich empfahlen die Experten eine besondere ideologische Vorbereitung der Spione. Ein von den eigenen Zielen überzeugter Spitzel würde eine emotionale Situation, die eine Befragung durch einen gegnerischen Nachrichtendienst mittels einer schwierig einzuschätzenden Methode darstellte, mutmaßlich besser durchstehen als ein unsicherer Kandidat. Die Spione müssten wissen, dass ihre Erregungen davon abhingen, in welchem Maße sie „von der Unerschütterlichkeit und Stabilität“ ihrer Rolle überzeugt seien, wie stark sie eine eigene „moralische Berechtigung des operativen Verhaltens“ empfänden. Dies berührte unmittelbare Kernfragen der ideologischen Arbeit, also der „klassenmäßigen Erziehung“ der IM. „Wenn er zu der Überzeugung gelangt ist, dass die Verschleierung seiner Identität, die Ausfüllung seiner Rolle und die Fehlinformationen keine Lügen sind, nichts moralisch Verwerfliches darstellen und mithin durch einen ‚Lügendetektor‘ auch gar nicht unbedingt registriert werden, sind wichtige Grundlagen für die Unsicherheit und emotionale Erregung von vornherein eingeschränkt.“ Die Arbeitsgruppe formulierte entsprechend abstrakte Grundsätze, die den Agenten Rückhalt geben sollten. So seien nicht wahrheitsgetreue Antworten auf Fragen des gegnerischen Polygraphers keine Lüge, denn die inhaltlichen Ziele seien „gegen den Feind gerichtet“ und entsprächen damit „unseren Klasseninteressen“. Ein weiterer Lehrsatz zum Schutz der eigenen Spione besagte: „Die Verwendung des Polygraphen im Dienste imperialistischer Interessen muss deshalb von der Position der marxistischen Ethikauffassung ohne Einschränkung seiner Einsatzbereiche in seiner Gesamtheit grundsätzlich als ethisch-moralisch verwerflich charakterisiert werden.“ Dagegen entspräche der Einsatz solcher Geräte zur Vorbereitung des Inoffiziellen Mitarbeiters im Westen „voll dem humanen Charakter, der allen zu lösenden Aufgaben des Ministeriums für Staatssicherheit zugrunde liegt“ [15]. Diese für das Eigenverständnis des MfS typische Argumentation ist auch insofern interessant, da später die Nutzung psychophysiologischer Methoden auf die Überwachung von mutmaßlichen Gegnern der DDR ausgeweitet wurde.
Allgemein empfahl die Arbeitsgruppe, künftig sämtliche im Westen eingesetzten Spitzel mit Kontakten zu Gegnerdiensten auf die Polygraphentests vorzubereiten [14]. Den Akten nicht zu entnehmen waren sichere Aussagen darüber, inwieweit Agenten im Westen mittels Polygraphie überführt wurden und inwieweit dadurch die DDR-Auslandsaufklärung litt.
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MfS-Forschungen am Menschen
Die Skepsis innerhalb der MfS-Führung blieb trotz dieser Forschungsbemühungen. Auch die eingangs geschilderte Entwicklung des Stimmanalysators (PSE) Anfang der 1970er-Jahre änderte zunächst wenig. Zwar ordnete Mielkes Stellvertreter, Bruno Beater, eine Untersuchung an, um zu klären, inwieweit der PSE „im Kampf gegen unser IM- und Kundschaftersystem“ eingesetzt werden könnte. Es vergingen jedoch wieder Jahre, bevor 1976 eine neue „interdisziplinäre Arbeitsgruppe“ die in den USA beschafften Geräte auf deren Nutzen prüfte [1]. In dieser Gruppe waren nun neben den bisherigen Experten auch Vertreter der Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan) und der Abteilung III (Funkaufklärung) beteiligt. Bereits eine „Zwischeneinschätzung“ zum „operativen Einsatz“ der Geräte PSE und Polygraph ließ die weitere Entwicklung erahnen. Die Experten werteten insbesondere den PSE als Ausdruck eines „raffinierten“ Strebens des Feindes. Diese Einschätzung hinderte sie jedoch nicht, Visionen zu entwickeln, wie die Geräte zum eigenen Nutzen verwendet werden könnten [1].
In Vorbereitung auf einen Einsatz testete die Arbeitsgruppe den PSE an 35 Probanden, die sie in folgende Kategorien unterteilte: inoffizielle Mitarbeiter (IM), „bearbeitete Personen“, Beschuldigte und Verdächtigte sowie inhaftierte Agenten imperialistischer Geheimdienste. Genutzt wurden Tonaufnahmen von Treffgesprächen, aus Verhören und von Telefonaten. Ob die Probanden von der Aufzeichnung wussten, ist dem Bericht nicht zu entnehmen. Die Ergebnisse stimmten die Arbeitsgruppe nicht zufrieden. So mangelte es an sauberer Tonqualität, es fehlten Standards für die Gespräche. Es folgten weitere umfangreiche Experimente, um auch diverse Moderatorvariablen für Stress – etwa Persönlichkeitsfaktoren, Reizsituationen, „Trainingszustand“ oder die Gabe von Psychopharmaka, abzubilden. Untersucht wurde auch, inwieweit die Reaktionsmuster mit psychophysiologischen Indikatoren, die mittels Polygraph gemessen wurden, übereinstimmten. In einem standardisierten Setting lösten die Probanden Anagramme, durchliefen eine Lügensituation und mussten weitreichende anamnestische Angaben machen. Die Untersuchungen, Nutzungsvisionen und selbst die Beschaffungen der Geräte wurden innerhalb des MfS konspirativ behandelt. So wussten aus den verschiedenen Abteilungen nur wenige Mitarbeiter von den Verfahren.
Geheimoperation „Medium“
Zunehmend hatte auch die Auslandsspionage des MfS, die Hauptverwaltung Aufklärung (HVA), deutliches Eigeninteresse vor allem an den Sprachanalysatoren, deren Einsatz „ohne Wissen der Zielperson – kontaktlos“ durchgeführt werden konnte [25]. Beschrieben ist ein Seminar zur „Lügendetektion“ an der HVA-eigenen Schule. In diesem wurden 16 männliche Teilnehmer mittels Polygraph getestet. Was sie nicht erfuhren, war, dass gleichzeitig auch ihre Stimme „mit stationärer konspirativer Aufnahmetechnik“ geprüft wurde. In mehreren Etappen absolvierten die Probanden nach einem „strukturiertem Gespräch“ zur Gewinnung von Ausgangsruhewerten so genannte Leistungssituations‑, Anagramm‑, Namens- und Spielkartentests. Innerhalb der Tests wurden die Probanden nicht nur kognitiv herausgefordert. Die Testleiter streuten beispielsweise Misserfolgserlebnisse beim Absolvieren der Tests ein, indem sie falsche Lösungen rückmeldeten. Außerdem instruierten sie die Probanden, dass sie bei manchen Fragen bewusst lügen oder Dinge verheimlichen sollten. Tatsächlich lagen die Mittelwerte der psychophysiologischen Aktivierung signifikant über den in Ruhe erfassten Werten. Allerdings konnten die Untersucher keine eindeutigen Hinweise ableiten, ob die jeweils gemessenen Parameter individual- oder reiztypisch zu werten waren. Auch für interindividuelle Vergleiche taugte der Testaufbau nicht. Als besondere Störgröße beschrieben die Untersucher den Einfluss des Versuchsleiters, dessen Verhalten maßgeblich die Ergebnisse verändern konnte.
Es folgten weitere Testreihen mit etlichen Probanden, die für einen Einsatz im Westen vorgesehen waren. So wurden DDR-Spitzel mit falschen Pässen und Identitäten in den Westen geschickt. An der Grenze wurden sie, ohne dass sie ahnten, dass sie als Testpersonen dienten, angehalten und ausgefragt. Ihre Antworten wurden konspirativ aufgezeichnet. Mittels Stimmanalysator ließen die Tonaufnahmen Schlüsse auf Täuschungsabsichten zu. Zusammenfassend werteten die Prüfer die Stimmanalyse als Erfolg. Der Stimmtremor könne als erfassbarer und „besonders sensibler Indikator“ für psychische Reizungen angesehen werden. Mehr noch, der über die Stimme erfasste Indikator weise eine höhere Validität und Reliabilität auf als andere, mit dem Polygraphen gemessene psychophysiologischen Variablen. Allerdings sei der Aufwand für derartige Messungen enorm und eine Gültigkeit und Zuverlässigkeit des Verfahrens im Rahmen eines konspirativen Einsatzes sei unter „operativen Bedingungen” nur dann gegeben, wenn alle Anforderungen bei der Testung ähnlich wie unter Laborbedingungen eingehalten werden könnten.
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Die umfangreichen Vorarbeiten der verschiedenen Prüfergruppen fruchteten. Sukzessive wurden in den 1970er-Jahren Sprachanalysen im MfS-Alltag genutzt [26]. Im Jahr 1979 befahl der MfS-Chef Erich Mielke eine „höhere Qualität zur Überprüfung der Persönlichkeit der IM“ [25]. Daraufhin ordnete ein Jahr später der Leiter der DDR-Auslandsspionage, Markus Wolf, an, dass nunmehr alle Spitzel der HVA, die im Westen zum Einsatz kamen, also sogenannte Übersiedlungs-IM, Werber und Instrukteure, die Tests zu durchlaufen hatten [27]. Die Testergebnisse sollten „mit den aus der praktischen Erprobung gewonnenen Erkenntnissen über die Persönlichkeit der IM“ gebündelt werden. Die interne Dienstanweisung lässt offen, inwieweit mit der Untersuchung eine Vorbereitung der Spitzel auf entsprechende Tests durch westliche Dienste verbunden war. Festgelegt war, dass die IMs keinen Einblick in die Arbeitsmaterialien erhalten sollten. Die gesamte Operation lief unter dem Decknamen „Medium“, Leiter der neuen Arbeitsgruppe M innerhalb der HVA (Abteilung IX, Referat 2) war der Offizier Helmut Feist [7, 28]. Die Untersuchungen im Rahmen der „Maßnahme Medium“ wurden bis zum Herbst 1989 durchgeführt.
Ausweitung der Sprachanalysen in verschiedenen MfS-Hauptabteilungen
Neben der HVA nutzten auch die MfS-Dienststellen der Spionageabwehr die Sprachanalysatoren für ihre Geheimoperationen. Ein Teil der dafür notwendigen Tonmitschnitte wurde in besonderen, eigens dafür eingerichteten konspirativen Objekten (KO) bei Gesprächen mit den Zielpersonen geheim aufgenommen. Die Anzahl der Arbeitsplätze, die mit der erforderlichen Technik ausgerüstet waren, war auch angesichts der Kosten relativ gering. So finden sich bislang Nachweise für etwa acht entsprechende Objekte innerhalb der DDR. Vereinzelt wurden allerdings auch durch die MfS-Abteilung 26 mitgeschnittene Telefonate analysiert [29]. Ausgewertet wurden die auf Milimeterpapier gezeichneten Audiokurven zusammen mit den Gesprächstranskripten von der Arbeitsgruppe Koordinierung der Hauptabteilung II (HA II/AG K), [30, 31] die von dem Referatsleiter Friedhold Beck [32] geführt wurde. Die Arbeitsgruppe schätzte ein, ob und an welchen Stellen des Gesprächs ein Proband mutmaßlich lüge oder Dinge verheimliche. Die schriftliche Auswertung der Analysen fiel in der Regel kurz aus. So teilte Beck der jeweiligen MfS-Dienststelle mit, bei welchen Gesprächsinhalten die überprüfte Person sich verdächtig gemacht habe und ob eine erneute Testung ratsam sei. Wie die HVA verwendete die Hauptabteilung II den Begriff „Medium“ für ihre Sprachanalysen.
Außerdem führte auch die Hauptabteilung IX, das Untersuchungsorgan des MfS, Sprachanalysen innerhalb der Ermittlungen gegen Regimegegner und andere Zielpersonen durch. Der Leiter der entsprechenden Arbeitsgruppe „Analyse“, der Offizier Herbert Kierstein [33], mühte sich selbständig um eine Weiterentwicklung der graphischen Auswertung der Daten mittels in der DDR hergestellter Technik. Für das MfS war es nämlich durchaus ein Problem, dass die verwendeten Polygraphen und Stimmanalysatoren aus den USA oder anderen westlichen Staaten stammten [34]. Sie mussten „unter Umgehung imperialistischer Embargobestimmungen operativ beschafft werden“ [35]. Beispielsweise konnten bislang für die Audioaufzeichnung keine DDR-Tonbandgeräte verwendet werden, da sie nicht in der nötigen Aufnahmegeschwindigkeit von 19 cm/s arbeiteten. So entwarf Kierstein 1986 ein Konzept für eine abteilungsübergreifende Forschung, an der sich neben HVA und der Spionageabwehr auch Experten des Medizinischen Dienstes des MfS und Techniker anderer Ressorts beteiligen sollten. Explizit nannte er in dem Entwurf auch den Einsatz der Tests in strafrechtlichen Verfahren, das heißt bei MfS-Ermittlungen in Zivilverfahren.
Einsatzziele
Bis zu seinem Ende im Jahr 1989 baute das MfS die geheime Nutzung psychophysiologischer Tests aus. Die genaue Anzahl der im Einsatz durchgeführten Stimmanalysen bleibt angesichts unklarer Aktenlage unsicher. So finden sich Statistiken zu Nutzungszeiten der Geräte innerhalb der Hauptabteilung II, die einen Einblick der Anwendung bei verschiedenen sogenannten Operativen Vorgängen geben [29]. Den zugänglichen Unterlagen zufolge wurden bis zum Ende der DDR mindestens 200 verschiedene Personen im Rahmen von „Medium“ analysiert. Die genaue Anzahl liegt vermutlich deutlich höher. Dabei zeigte sich eine Vielfalt an Nutzungszwecken. So wurden die Sprachanalysen vor allem bei Überprüfungen von eigenen Spitzeln oder bei langjährigen sogenannten Reisekadern verwandt – also allgemein vor allem bei Personen, die im westlichen Ausland tätig waren. Die Tests wurden in Vorbereitung von Einsätzen durchgeführt, bei Sicherheitsbedenken oder bei internen Ermittlungen gegen die eigenen Leute. Sie finden sich entsprechend in Akten von Inoffiziellen Mitarbeitern (IM), Operativen Vorgängen (OV) oder bei sogenannten Personenkontrollen (OPK). Betroffen waren auch etliche Ausländer. Daneben nutzte die Hauptabteilung IX Sprachanalysen im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen, etwa bei Bränden, Tötungsdelikten oder Sexualstraftaten [8].
Anhand zugänglicher Akten fällt es teilweise schwer, den genauen Kontext für die Testungen zu verifizieren. Dafür seien zwei Beispiele genannt. Ein Psychotherapeut, der offenbar an der Karl-Marx-Universität Leipzig in einer eigens eingerichteten Sexualberatungsstelle arbeitete und als Inoffizieller Mitarbeiter engagiert war, sollte 1989 seine Gespräche mit Homo- und Transsexuellen aufzeichnen und die Tonkassetten an seinen Führungsoffizier übergeben [36]. Den Akten nach lieferte der Psychotherapeut Kassetten mit Patientenaufnahmen. Die genauen Ziele des MfS lassen sich bislang nicht aus den vorliegenden Akten erkennen. Zumindest diente der IM, der gute Forschungskontakte zu sowjetischen Einrichtungen hatte, der Hauptabteilung II offenbar als zuverlässiger Experte für psychophysiologische Fragen. Für seine geheimen Dienste erhielt er ein Honorar. Über den IM plante die HA II einen intensiveren Forschungsaustausch mit den entsprechenden Experten der HVA [37].
Als weiteres Beispiel dient eine Überprüfung von sogenannten Übersiedlungskadern. Damit waren Spitzel gemeint, die für eine geheime Arbeit im Westen vorbereitet wurden. Vor seinem Einsatz wurde ein Kandidaten-Ehepaar einer umfangreichen psychologischen Diagnostik (v. a. Fragebögen) unterzogen. Gleichzeitig fand ein „Offenbarungsgespräch“ statt, bei dem die künftige Perspektive klargelegt wurde. Die Stimmanalyse diente dabei zur Einschätzung der mutmaßlichen Ehrlichkeit und damit der politischen Zuverlässigkeit [38]. Geprüft wurde etwa, ob das Paar bereit sei, „den Kinderwunsch 4 Jahre zurückzustellen“, mehrere Monate getrennt zu leben, sich gegenseitig ohne Eifersucht zu vertrauen oder etwa andere Tätigkeiten aufzunehmen als bisher.
Zusammenfassung
Die Staatssicherheit führte nach jahrelanger Skepsis eine ansehnliche Forschung zum Einsatz von psychophysiologischen Testgeräten durch. Etliche interne Qualifikationsarbeiten dazu sind nachweisbar [15, 23, 25, 39, 40].
Die reine Polygraphie wurde für die geheimdienstliche Praxis als kaum durchführbar beschrieben und geriet zunehmend in den Hintergrund. Tatsächlich in der Praxis angewandt wurden Polygraphen offenbar nur, um eigene Auslandsspione für eine mögliche gegnerische Testung etwa durch US-Geheimdienste zu schulen. DDR-Agenten wurden tatsächlich bis Ende 1989 im Westen mit Polygraphiegeräten geprüft [37].
Eine größere Bedeutung erlangten die ab den 1970er-Jahren aus dem Westen beschafften Sprachanalysatoren. Diese fanden sowohl in der Auslandsaufklärung als auch innerhalb der DDR Anwendung. Dabei standen unterschiedliche Ziele und Personengruppen im Fokus: Einerseits wurden Spitzel des MfS überprüft und auf Auslandseinsätze vorbereitet, andererseits überprüfte das MfS zunehmend feindliche Agenten oder allgemein Personen, gegen die ermittelt wurde. Ziel war es, deren Aussagen auf geheimdienstliche oder strafrechtliche Aspekte hin zu überprüfen. Der Einsatz von Sprachanalysatoren wurde als Erfolg gewertet und sollte gemäß einer neuen Dienstanweisung nach 1987 ausgeweitet werden [37, 41]. Nachweislich tauschten sich Experten der verschiedenen Hauptabteilungen, der Auslandsspionage und des Medizinischen Dienstes aus, um den Forschungsstand zu analysieren und weitere Entwicklungen der konpirativen Sprachanalysen voranzutreiben [35]. So schlugen die Experten der Hauptabteilung II noch im Jahr 1989 vor, dass künftig in jedem Bezirk der DDR eigens konspirative Wohnungen mit der westlichen Technik eingerichtet werden sollten, so dass entsprechende Analysen ohne Zeitverzug regional von ausgewählten Mitarbeitern durchgeführt werden könnten. Die Experten forderten dafür eine Aufstockung der Devisen, eine bessere Zusammenarbeit mit den Partnerdiensten der sozialistischen Länder sowie die Ausbildung geeigneter Mitarbeiter an den Sektionen Psychologie und Kriminalistik der Humboldt-Universität Berlin.
Die psychophysiologischen Tests wurden überwiegend konspirativ und ohne erkennbare Rechtsgrundlage durchgeführt. Ihre Anwendung wurde ideologisch legitimiert, was ethische Fragen aufwirft. Das Ausmaß des Einsatzes bleibt bislang unklar. Auch zu strafrechtlichen oder allgemein zivilen Zielsetzungen besteht entsprechend weiter Forschungsbedarf. Für eine zivile Nutzung des sogenannten Lügendetektors außerhalb des MfS in der DDR liegen nach bisheriger Aktenlage allenfalls Indizien vor. So wurde die Stimme des ersten Deutschen im All, Sigmund Jähns, bei dessen Weltraummission, „Sojus 31“, analysiert. Diese Analysen, „Experiment Sprache“, waren eingebettet in entsprechende Untersuchungen der Sowjetunion im Rahmen ihrer Kosmosforschung [8, 25].
Quellenkritisch ist einzuschätzen, dass es bislang keinen Überblick über die insgesamt vorhandene Aktenlage zu den psychophysiologischen Tests gibt. Das hängt auch mit den besonderen gesetzlichen Vorschriften, die für die Nutzung von Stasiunterlagen gelten, zusammen. Ein Teil der analysierten MfS-Akten erwies sich als lückenhaft und unsystematisch abgelegt. Unter den Akten fanden sich etliche nach Vorvernichtung restaurierte. Es ist jedoch zu vermuten, dass ein Großteil der Unterlagen, insbesondere aus dem Bereich der DDR-Auslandsspionage, dauerhaft verloren gegangen ist. Erschwert wird das Verständnis der Akteninhalte dadurch, dass es zwischen den einzelnen MfS-Abteilungen, etwa der HA II und der HVA, durchaus Kompetenzkonflikte gab, [41] die sich in inhaltlichen Überlappungen bei Forschung oder Anwendung der Tests manifestierten.
Die Analysen beschäftigten sich mit einem weitgehend unerforschten Gebiet. Gezeigt werden konnte, dass die DDR trotz erheblicher Vorbehalte gegen die westliche Technologie der „Lügendetektion“ mittels ideologischen „Erklärhilfen“ die psychophysiologischen Testgeräte für verschiedene Zwecke einsetzte. Insgesamt ergeben sich aus den bisherigen Erkenntnissen zahlreiche offene Forschungsfragen. Insbesondere ist unklar, ob psychophysiologische Testgeräte auch im militärischen Kontext eine Rolle spielten, wie etwa im Fall von Sigmund Jähn. Ebenso gibt es kaum gesicherte Erkenntnisse über den Einsatz dieser Technologien innerhalb der Strafverfolgung der DDR. Darüber hinaus wirft die konspirative Nutzung solcher Geräte und deren potenzieller Einsatz im zivilen oder therapeutischen Bereich erhebliche ethische Fragen auf. Eine sukzessive Verbesserung der zugänglichen Aktenlage insbesondere zu Einzelfällen der psychophysiogischen Nutzung und deren Kontextualisierung ist, wenn auch mit einigem – besonders zeitlichen – Aufwand, zu erwarten.
Funding
Das Manuskript entstand im Rahmen des vom BMBF‐geförderten Verbundprojekts „Seelenarbeit im Sozialismus (SiSaP)“, Förderkennzeichen 01UJ2308BY.
Interessenkonflikt
R. Erices gibt an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
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Hinweis des Verlags
Der Verlag bleibt in Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutsadressen neutral.