Ziel des Artikels ist es, in komprimierter Form wesentliche praxisrelevante Inhalte zum Thema Patient:innenverfügung, Vorsorgevollmacht und Erwachsenenvertretung, basierend auf den bestehenden österreichischen Normen sowie unter Berücksichtigung medizinethischer Überlegungen, zu vermitteln. Vervollständigend dazu sei hier die Sterbeverfügung erwähnt, welche thematisch an anderer Stelle dieser Ausgabe der ANÄSTHESIE NACHRICHTEN (DFP-Fortbildung
Assistierter Suizid: Handlungsempfehlungen für den klinischen Alltag) ausführlich behandelt werden soll. Es handelt sich dabei um juristische „Tools“, die im Wesentlichen zwei Funktionen haben: Erstens, Patient:innen normativ zu Autonomie und Selbstbestimmung zu verhelfen, und zweitens, dem medizinischen Personal eine Vorstellung des (authentischen) Patient:innenwillens zu vermitteln (Tab.
1).
Tab. 1
Juristische „Tools“ zur Stärkung der Patient:innenautonomie und medizinethische Informationsquellen zur patientenorientierten Behandlung
Patient:innenverfügung
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Patient:in definiert medizinische Maßnahmen die sie:er im Falle des Verlustes der Entscheidungsfähigkeit ablehnt
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Vorsorgevollmacht oder Erwachsenenvertretung (gewählt, gesetzlich, gerichtlich)
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Bestimmt eine Person, die die:den Patient:in rechtswirksam in bestimmten Bereichen (z. B. medizinischen Belange) vertreten kann, wo die:der Patient:in selbst nicht entscheidungsfähig ist
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Sterbeverfügung
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Willenserklärung der:des Patient:in, ihr:sein Leben selbst beenden zu wollen
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