09.03.2023 | Psychiatrie
Sterbeverfügungsgesetz versus Suizidprävention?
Erschienen in: psychopraxis. neuropraxis | Ausgabe 2/2023
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Das Sterbeverfügungsgesetz, das in Österreich seit dem 01.01.2022 gültig ist, hat die Hilfeleistung bei der Selbsttötung schwer oder terminal Erkrankter legitimiert. Ärztliche Aufgaben bei der Errichtung von Sterbeverfügungen umfassen die Beurteilung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Feststellung der Entscheidungsfähigkeit, aber auch die Aufklärung zur Durchführung des Suizids sowie die Aufklärung über suizidpräventive Angebote.
Demgegenüber steht die ärztliche Verpflichtung zur Suizidprävention, insbesondere beim Vorliegen psychischer Erkrankungen. Psychiater:innen sind in besonderer Weise mit der Ambivalenz und Veränderbarkeit von Todeswünschen vertraut und verfügen über entsprechende Expertise.
Für Sterbewillige im Sinne des Gesetzes können palliativmedizinische Angebote einen gangbaren Weg und eine echte Alternative zum assistierten Suizid darstellen.
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