Dr. Tekal
Privat
Der Hangover ist nun gesetzlich zur Erkrankung ernannt worden.
Dass Lebensmittel abseits der Transfette auch gesund sein können, darf als bekannt vorausgesetzt werden. Was nicht bedeutet, dass man mit den heilenden Wirkungen auch werben darf. Jüngst wurde der Hersteller eines „Anti-Hangover-Drinks“ geklagt, da er eine Mischung aus Elektrolyten und Vitaminen als „Mittel gegen Kater“ angepriesen hat. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat der Klage stattgegeben und beschlossen, dass der Kater nicht bloß als Zustand, sondern als Krankheit einzustufen ist – nach der Definition „eine geringfügige oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers“ – was auch auf die alkoholbedingte Unpässlichkeit zutrifft.
Ich habe mich für meine Leserschaft kundig gemacht und den Kater in medizinischen Fachmedien gegoogelt. Nach ein paar Stunden Katzenvideos war mir klar, dass die Wortherkunft eine andere sein musste, auch wenn ich den Verdacht habe, dass die torkelnden Katzenbabies zuvor Hochprozentiges zu trinken bekamen. Der postalkoholische Kater dürfte – wie auch der Muskelkater – eher vom Wort Katarrh, also Entzündung stammen. Das würde zumindest wortwörtlich die Wirkung jener Schnäpse erklären, die einen innerlichen Flächenbrand verursachen. Zumindest heißt es im Englischen nicht „Tomcat“, also Kater, sondern „Hangover“. Die lateinaffinen Mediziner verwenden den Begriff „Veisalgia“, die Franzosen nennen es „Geule de bois“ („Holzmund“), die Türken „aksamdan kalma“ („Überrest vom Abend“), die Österreicher sagen schlicht: „SSKM“ („Wer feiern kann, kann auch aufstehen!“). In keinem dieser Fälle kommt das Wort Krankheit vor. So habe ich den Diagnosekatalog ICD-10 studiert, dreimal in Schönschrift abgeschrieben und auswendig gelernt. Man findet T 51.0 (Intoxikation nach Alkohol), F 10.0 (akuter Rausch), oder F 10.3 (Entzugssyndrom). Man kann es mit der Kasse verrechnen.
Doch ist man deswegen krank? Liegt eine Erkrankung bereits vor, wenn man ein Unwohlsein verspürt, nachdem man mit der Doppel-Looping-Achterbahn gefahren ist? Oder sind das nicht irgendwie normale Regulationsmechanismen des Organismus? Natürlich kann man alles wunderbar krankreden – und letztlich auch krankschreiben. Aber soll man seine eingezwickten Darmgase (Flatus incarceratus) hochoffiziell in den Antrag zur Frührente aufnehmen? Ist es pathologisch, wenn man nach dem Laufen außer Puste gerät (Morbus Schwachmatikus), nach dem üppigen Abendessen aufstößt (Morbus Bäuerchen)? Dass Juristen entscheiden, was krank ist und keine Mediziner hat Konsequenzen für die Hausmittel: Plötzlich dürfen Lebertran, Milch mit Honig, Käspappeltee oder Essegpatscherl nicht mehr „gut gegen“ sein, sondern nur mehr aus Jux und Tollerei angewendet werden. Nicht einmal der Ratschlag „trinken Sie mehr“ ist dann erlaubt – was zumindest beim Kater sinnvoll wäre.