01.09.2021 | Pflege & Wissenschaft
Vorhandene Alternativen zum assistierten Suizid beim alten Menschen
Erschienen in: PRO CARE | Ausgabe 6-7/2021
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Kurzfassung Als „assistierter Suizid“ wird die Selbsttötung mit helfender Beteiligung eines anderen bezeichnet. Diese soll künftig in Österreich straffrei sein. Der Verfassungsgerichtshof stufte den zugehörigen § 78 StGB als verfassungswidrig ein, da er das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen beeinträchtigt, der nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu töten. Als nicht verfassungswidrig erachtete der Verfassungsgerichtshof hingegen den § 77 StGB, in welchem es um die Tötung auf Verlangen geht. In Hospiz- und Palliativeinrichtungen werden diese Themen nicht nur theoretisch diskutiert, sondern täglich mit Patienten und deren Angehörigen angesprochen. Wenige Tage vor seinem Tod schilderte ein Patient des Albert Schweitzer Hospizes, warum der assistierte Suizid für ihn keine Lösungsoption ist. Ein Alternativvorschlag zu einer Liberalisierung der Sterbehilfe ist die Aufklärung über die bereits bestehenden Möglichkeiten der Selbstbestimmung (z. B. Patientenverfügung) sowie der weitere Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung.
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