Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstunden aller Mitarbeiter aufgezeichnet werden. Und zwar nicht nur für Vollzeitbeschäftigte, sondern auch für Geringfügig- und Teilzeitbeschäftigte.
17.10.2014
17.10.2014
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstunden aller Mitarbeiter aufgezeichnet werden. Und zwar nicht nur für Vollzeitbeschäftigte, sondern auch für Geringfügig- und Teilzeitbeschäftigte.