01.03.2016 | originalarbeit
Ärztlicher Personalbedarf in der Versorgungspsychiatrie – eine „Bottom-Up“ Personalbedarfsberechnung am Beispiel der Psychiatrischen Abteilung des Donauspitals in Wien
Erschienen in: neuropsychiatrie | Ausgabe 1/2016
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Grundlagen
Die Aufgaben einer modernen Versorgungspsychiatrie sind mit denen der kustodialen Psychiatrie in zentralen Großkrankenanstalten nicht zu vergleichen. Psychotherapie und Soziotherapie sind hoch wirksame Therapien, die jedoch sehr personalintensiv sind. Die durch die Psychiatrie Personalverordnung bereit gestellten Personalressourcen sind heutigen Qualitätsanforderungen nicht mehr gewachsen, sodass der erhebliche Therapiefortschritt der letzten Jahrzehnte nicht bei den schwerstkranken Menschen der Versorgungspsychiatrie ankommen dürfte.
Methodik
Die vorliegende Arbeit schildert die Bottom-Up-Berechnung des ärztlichen Personalbedarfs am Beispiel der Patientenzahlen und Diagnosen samt Verweildauer an der versorgungspsychiatrischen Abteilung des Donauspitals in den Jahren 2013 und 2014. Die Abteilung verfügt über 80 Betten, versorgt eine Region von 250.000 EinwohnerInnen und nimmt im Jahr ca. 1100 psychiatrische PatientInnen auf.
Ergebnisse
Die jährliche Summe an notwendigen ärztlichen Arbeitsstunden der Abteilung beträgt 39.527. Schon unter der unrealistischen Annahme, dass die Arbeitszeit der ÄrztInnen der Abteilung zu 100 % der direkten Patientenbetreuung dient, lassen sich 30 ärztliche Vollzeitäquivalente errechnen. Bei Zugrundelegen einer patientenbezogenen Nettoarbeitszeit von 80 %, entspricht der Ärztebedarf einer Verdoppelung der derzeitigen Ärztezahl.
Schlussfolgerungen
Die Gesellschaft nimmt gegenwärtig in Kauf, dass psychiatrisch schwerkranke Menschen aus Personalmangel nicht State-of-the-Art behandelt werden können.
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