01.05.2014 | themenschwerpunkt
Aufklärung und Einwilligung zur Anlage einer PEG Sonde bei einem 53 jährigen Patienten mit fortgeschrittener Demenz
Erschienen in: Wiener Medizinische Wochenschrift | Ausgabe 9-10/2014
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Die Zufuhr von Nahrung und Medikamenten bei PatientInnen mit fortgeschrittener Demenz und dadurch bedingter Schluckstörung kann durch die Anlage einer PEG Sonde sichergestellt werden. Dieser Eingriff stellt eine medizinische Maßnahme dar, die eine rechtswirksame Aufklärung und Einwilligung des Patienten/der Patientin erforderlich macht. Im vorliegenden Fallbeispiel wird erörtert, welche Probleme sich ergeben, wenn der Patient selbst nicht urteils- und einsichtsfähig ist und nach einem Stellvertreter gesucht werden muss, der an Stelle des Patienten/der Patientin rechtswirksam in die Behandlung einwilligen kann. Die damit verbundenen psycho-sozialen Belastungen werden aus Sicht der Palliative Care beleuchtet. In weiterer Folge werden die Überlegungen zur Lösungsfindung und der konkret umgesetzte Weg dargestellt.
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