Das Scientific Committee on Health, Environmental and Emerging Risks (SCHEER) der Europäischen Kommission hat eine neue Stellungnahme zu elektromagnetischen Feldern (HF-EMF) veröffentlicht. Neben der Forderung, die EU-Ratsempfehlung in Hinblick auf die neuen Grenzwerte mit hohem Schutzniveau zu aktualisieren, wird festgehalten, dass keine Evidenz für gesundheitsschädliche Auswirkungen bei HF-EMF-Exposition der bestehenden Technologien gefunden werden konnte.
SCHEER (Scientific Committee on Health, Environmental and Emerging Risks) ist ein unabhängiger wissenschaftlicher Ausschuss der Europäischen Kommission, der Stellungnahmen zu Fragen komplexer oder multidisziplinärer Themen abgibt, die eine umfassende Bewertung der Risiken für die Verbrauchersicherheit oder die öffentliche Gesundheit erfordern. Eines der Themen ist die Risikoabschätzung von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern (HF-EMF), wie sie bei Mobilfunk zum Einsatz kommen.1
In der Mitte Juni 2023 erschienenen Stellungnahme wird die Notwendigkeit einer Überarbeitung der bestehenden EU-Ratsempfehlung auf Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse, neuer technischer Daten und neuer verfügbarer Anwendungen in diesem Bereich empfohlen. Die EU-Ratsempfehlung 1999/519/EG ist der Rahmen für die Personenschutzgrenzwerte gegenüber elektromagnetischen Feldern.
Konkret sagt SCHEER in seiner Stellungnahme:
Es gibt keine belastbaren Beweise für Wechselwirkungsmechanismen in In-vitro-Studien, die das oxidative Gleichgewicht, genetische und epigenetische Wirkungen sowie die Kalzium-Signalgebung betreffen, die zu biologischen Wirkungen führen können.
Zum Schutz vor elektromagnetischer Strahlung haben die WHO und die Internationale Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP) Grenzwerte für den Mobilfunk festgelegt. Unterhalb dieser festgelegten Personenschutz-Grenzwerte konnten auch in der aktuellen Bewertung keine mäßigen oder starken Belege für gesundheitsschädliche Auswirkungen infolge HF-EMF-Exposition durch bestehende Technologien festgestellt werden.
Anmerkung: In Österreich obliegt die Einhaltung der Grenzwerte dem zuständigen Bundesministerium für Finanzen (BMF).
Aufgrund der technischen Fortschritte in der Expositionsabschätzung und der Dosimetrie von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern (100 kHz bis 300 GHz) sollen die Empfehlungen des EU-Rates aus dem Jahr 1999 und der EU-Richtlinie aus dem Jahr 2013 überarbeitet werden.
Hintergrund: Die aktuellen Empfehlungen basieren auf den von der im Jahr 1998 veröffentlichten ICNIRP-Leitlinie zum Schutz des Menschen vor hochfrequenten elektromagnetischen Feldern. Die ICNIRP hat im März 2020 neue Leitlinien veröffentlicht.2
Der SCHEER-Stellungnahme basiert auf Publikationen seit 2015, die für eine WoE- (weight of evidence)-Bewertung hinsichtlich ihrer Relevanz, Gültigkeit und Zuverlässigkeit gewichtet wurden. Die Auflistung enthält zusätzlich auch informative Publikationen, wobei nur die epidemiologischen Studien zu Krebs eine WoE-Bewertung erhalten.
Link zur SCHEER-Opinion: https://health.ec.europa.eu/system/files/2023-06/scheer_o_044.pdf
1 Hochfrequente elektromagnetische Felder sind elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich von 100 Kilohertz bis 300 Gigahertz, die von Antennen abgestrahlt werden und Energie sowie Informationen über große Entfernungen übertragen. Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz, Deutschland; https://www.bfs.de/DE/themen/emf/hff/einfuehrung/einfuehrung.html
2 Die ICNIRP ist eine von der WHO und EU offiziell anerkannte internationale Vereinigung von Wissenschaftlern zur Erforschung der Auswirkung nicht-ionisierende Strahlung auf die menschliche Gesundheit; https://fmk.at/icnirp-stellungnahmen-und-publikationen/