27.02.2018 | themenschwerpunkt
Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit um das Sterben zu beschleunigen
Eine Stellungnahme der österreichischen Palliativgesellschaft (OPG)
Erschienen in: Wiener Medizinische Wochenschrift | Ausgabe 7-8/2018
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Die Angst vor einem verlängerten, leidvollen Sterbeprozess kann dazu führen, dass terminal kranke PatientInnen bewusst auf Nahrung und Flüssigkeit verzichten, um ihren Sterbeprozess zu beschleunigen. Für professionell Betreuende kann dies ein beträchtliches Spannungsfeld bedeuten, denn einerseits gilt die ethische Verpflichtung, das Sterben nicht zu beschleunigen, andererseits ist das Recht der PatientInnen auf Selbstbestimmung zu achten.
Der freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF) unterscheidet sich von allen anderen Formen des Therapieverzichts, auch in aller Deutlichkeit vom assistierten Suizid. Das Nicht-Zulassen des FVNF liefe auf die Legitimierung einer Zwangsbehandlung bei einer selbstbestimmungsfähigen Person hinaus. Die im Zusammenhang mit dem freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit auftretenden Symptome führen zu einem signifikanten Bedarf an palliativer Betreuung. Die medizinische und pflegerische Versorgung dieser PatientInnen stellt keine Hilfe zur Selbsttötung dar, sondern sie ist Teil der ärztlichen und pflegerischen Betreuung im Rahmen des Sterbeprozesses.
Eine interprofessionelle Arbeitsgruppe der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG) behandelt in ihrem Positionspapier die wesentlichen rechtlichen, ethischen, pflegerischen und medizinischen Aspekte, welche im Kontext einer palliativen Betreuung eines Menschen am Lebensende aufgeworfen werden, wenn sich dieser dazu entschließt, seine Lebenszeit durch freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit zu verkürzen.
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