Der Gesetzgeber hat für Ärzte und Zahnärzte besondere Werbebeschränkungen vorgesehen, um die Ehre und das Ansehen des Berufsstandes zu wahren und um zu verhindern, dass sich Patienten von unsachlicher Werbung leiten lassen.
04.09.2015
04.09.2015
Der Gesetzgeber hat für Ärzte und Zahnärzte besondere Werbebeschränkungen vorgesehen, um die Ehre und das Ansehen des Berufsstandes zu wahren und um zu verhindern, dass sich Patienten von unsachlicher Werbung leiten lassen.