01.04.2016 | Psychiatrie
NS-Euthanasie in Österreich von 1939–1945 (Teil 2)
Der Umgang damit danach
Erschienen in: psychopraxis. neuropraxis | Ausgabe 2/2016
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Das Ende des nationalsozialistischen ‚Dritten Reiches‘ im Frühjahr 1945 führte in den Leitungen der psychiatrischen Einrichtungen sowohl an den Universitätskliniken wie in den Anstalten (hier mit einer Ausnahme) zu Karrierebrüchen der Direktoren (von denen einzelne freilich ihre Karrieren nach 1950 an anderem Ort fortsetzen konnten). Die eingesetzten Nachfolger waren einerseits 1938/39 aus dem Amt entfernte Direktoren, andererseits aus der zweiten Hierarchieebene nachgerückte und zumindest nicht durch NSDAP-Mitgliedschaft korrumpierte, zum Teil langjährige Mitarbeiter der Institutionen (die alle weiterbestanden und Funktionen erfüllen mussten) – also Wiederanknüpfung an die Zeit vor 1938 beziehungsweise Kontinuität. Trotz der zumindest vorübergehenden Ausscheidung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die NSDAP-Mitglieder waren, hielten die anderen die Betriebe aufrecht – in welchem Sinne, ist weitgehend unerforscht. Strafrechtlich wurden unmittelbare Täter verfolgt, eine breitere Auseinandersetzung mit den Ereignissen fand weder in der Gesellschaft noch in der Psychiatrie statt. Wie auch allgemein, ist es um Wiederaufbau, nicht um Bearbeitung der Vergangenheit gegangen.
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