Es gibt drei spezifische perinatologische Alleinstellungsmerkmale, die es notwendig machen, die Gruppe der Neugeborenen im Kontext von pädiatrischer Palliativmedizin gesondert zu betrachten: (1) Die Palliativversorgung beginnt unter Umständen bereits vor der Geburt des Patienten, nämlich dann, wenn im Rahmen pränataler Diagnostik eine lebenslimitierende Erkrankung festgestellt wurde. (2) Palliativversorgung von Neugeborenen findet aufgrund der raschen Dynamik des Krankheitsgeschehens hauptsächlich innerhalb der stationären Versorgungsstrukturen von Perinatalzentren statt. Eine Entlassung betroffener Kinder in die ambulante Betreuung ist nur in wenigen Fällen umsetzbar. (3) Eltern von sterbenden Neugeborenen haben meist nur wenig Zeit in ihre Elternrolle hineinzuwachsen. Bindungs- und Beziehungsaufbau müssen mitunter parallel zum Verabschiedungsprozess erfolgen. Zudem ist der Tod eines Neugeborenen, im Gegensatz zum Versterben eines älteren Kindes, ein sozial weniger anerkannter Tod. Früh verwaiste Eltern erfahren daher in ihrem Umfeld nicht den gleichen Beistand, wie er einer Familie zuteil wird, deren Kind bereits einen festen Platz in der Familienstruktur innehatte.