Substitutionsbehandlung. Ärzte, die lege artis, aber entgegen der Suchtgiftverordnung handeln, können als Großdealer verurteilt werden. Grund dafür: übergenaue gesetzliche Bestimmungen.
13.02.2017
13.02.2017
Substitutionsbehandlung. Ärzte, die lege artis, aber entgegen der Suchtgiftverordnung handeln, können als Großdealer verurteilt werden. Grund dafür: übergenaue gesetzliche Bestimmungen.