Die Ärztegesetznovelle sieht vor, dass jede Fraktion eine Mindestkandidatenzahl aufstellen muss („Vier-Prozent-Hürde“). Kleine Fraktionen fürchten Nachteile, Präsident Artur Wechselberger kalmiert.
13.02.2017 | Gesundheitspolitik
13.02.2017 | Gesundheitspolitik
Die Ärztegesetznovelle sieht vor, dass jede Fraktion eine Mindestkandidatenzahl aufstellen muss („Vier-Prozent-Hürde“). Kleine Fraktionen fürchten Nachteile, Präsident Artur Wechselberger kalmiert.