Als Notfallmaßnahme hat das erweiterte e-Medikation- Service die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung während des Shutdowns aufrechterhalten. Aufgrund der noch nicht abschätzbaren Pandemiedauer ist nun eine Gesetzesänderung in Begutachtung, die eine Verlängerung dieser Maßnahme bis Ende 2021 vorsehen würde. Es ist aber klar: Sie ist keine Dauerlösung und wird später vom „echten e-Rezept“ abgelöst werden.
05.10.2020 | Praxis und Beruf