Medizinrecht. Implantate gehören nach der Implantation dem Patienten. Auch nach einer Explantation entscheidet dieser , was damit geschieht.
18.04.2017 | Recht
18.04.2017 | Recht
Medizinrecht. Implantate gehören nach der Implantation dem Patienten. Auch nach einer Explantation entscheidet dieser , was damit geschieht.