Tätowierungen werden als Körperschmuck verstanden und haben in allen Schichten der Bevölkerung eine weite Verbreitung gefunden. Trotz der 2009 in Deutschland in Kraft getretenen Tätowiermittel-Verordnung ist der Schutz der Verbraucher lückenhaft.
Betrachtet werden die Prävalenz von Tätowierungen und ihre rechtlichen Grundlagen, Inhaltsstoffe von Tätowiermitteln, klinische Befunde von Unverträglichkeitsreaktionen, Pathogenese und Therapie.
Zugrunde gelegt wurden eine selektive Literaturrecherche in der Datenbank PubMed und klinische Erfahrungen der Autoren.
Unverträglichkeitsreaktionen durch Tätowiermittel stellen ein besonderes Problem dar, da die auslösenden Substanzen biologisch nicht abbaubar im Gewebe verbleiben können. Neben einem quälenden Pruritus ist das klinische Bild durch erythematöse Plaques gekennzeichnet. Histopathologisch finden sich unterschiedliche Entzündungsmuster einschließlich pseudolymphomatöser Reaktionen. Die Behandlung ist problematisch. In vielen Fällen sind umfangreiche Exzisionen notwendig mit allen damit verbundenen kosmetischen Konsequenzen.
Eine Zulassungsverordnung, die den Nachweis der Unbedenklichkeit von Tätowiermitteln regelt, existiert bis heute nicht.