01.12.2014 | palliativpflege
Zum Konsens mit allen Beteiligten
Aufklärung und Einwilligung zur Anlage einer PEG Sonde: Ein Fallbeispiel
Erschienen in: PRO CARE | Ausgabe 10/2014
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Die Zufuhr von Nahrung und Medikamenten bei Patienten mit fortgeschrittener Demenz und dadurch bedingter Schluckstörung kann durch die Anlage einer PEG Sonde sichergestellt werden. Dieser Eingriff stellt eine medizinische Maßnahme dar, die eine rechtswirksame Aufklärung und Einwilligung des Patienten/der Patientin erforderlich macht. Im vorliegenden Fallbeispiel wird erörtert, welche Probleme sich ergeben, wenn der Patient selbst nicht urteils- und einsichtsfähig ist und nach einem Stellvertreter gesucht werden muss, der an Stelle des Patienten/der Patientin rechtswirksam in die Behandlung einwilligen kann. Die damit verbundenen psycho-sozialen Belastungen werden aus Sicht der Palliative Care beleuchtet. In weiterer Folge werden die Überlegungen zur Lösungs-findung und der konkret umgesetzte Weg dargestellt. …Anzeige