01.04.2023 | Leitthema
Das Recht der Kinder auf Förderung, Bildung und Gesundheit
Erschienen in: Pädiatrie & Pädologie | Sonderheft 1/2023
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Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die zum Teil im Verfassungsrang steht, garantiert die Rechte der Kinder, die auch durch die Kinder- und Jugendanwaltschaften und die Jugendhilfe geschützt werden. Oberstes Prinzip ist es, Gesundheit, Förderung der Entwicklung und Würde aller Kinder bestmöglich zu gewährleisten und die Kinder vor Gewalt, Missachtung, Ausbeutung und schädlichen Einflüssen zu schützen. Kinderrechte sind nicht starres Recht, sondern schließen den Auftrag zu ständiger Verbesserung und kritischer Anpassung an die gesellschaftlichen Entwicklungen mit ein – immer unter dem Aspekt der Wahrung des Kindeswohls.
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