Beschränkungsmaßnahmen in der Psychiatrie unterliegen einer kulturellen Tradition und länderspezifischen gesetzlichen
Vorgaben, welche von der Gesellschaft laufend reflektiert werden. Mit 1. Juni 2015 trat ein Erlass des Bundesministeriums für
Gesundheit in Kraft, der den Verzicht des Einsatzes von dem Psychiatrischen Intensivbett (PIB) vorschreibt.
Die 3. Psychiatrische Abteilung des Otto Wagner Spitals hat in einem Pilotprojekt bereits mit Anfang Oktober 2014
auf den Einsatz von PIB verzichtet und über 6 Monate hinweg, alle Aufnahmen, bei denen eine Beschränkungsmaßnahme in der
Aufnahmesituation angeordnet wurde, begleitend evaluiert.
Dabei wurden epidemiologische Daten ebenso erfasst und ausgewertet, wie qualitative Interviews mit dem behandelnden Aufnahmeteam (anwesende FachärztIn und Pflegekraft).
Erste Ergebnisse zeigen, dass es mit Abschaffung des PIB zwar zu einem relativen Anstieg der Anwendung der 4‑Punkt-Fixierungen in der Aufnahmesituation kommt, jedoch ist die Zeit, die PatientInnen in der 4‑Punkt-Fixierung verbringen, deutlich kürzer als die Zeit im PIB. Zusätzlich zeigt der Vergleich der zwei Zeiträume einen Trend zur Abnahme der Beschränkungsdauer in der 4‑Punkt-Fixierung!
PatientInnen wünschten sich verstärkt begleitende und therapeutische Gespräche und haben keine Vorliebe für eine Form der körpernahen Beschränkung.
ÄrztInnen und Pflegekräfte zeigen sich generell sehr zufrieden mit den Interventionsmöglichkeiten bei Aufnahme, als
Verbesserungsmöglichkeit zur Behandlungsoptimierung regten Sie eine Personalaufstockung an. Das Fixieren von vorbekannten und
älteren PatientInnen wird vom Pflegepersonal als Belastung erlebt.