Die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe fasst diese, gemäß §40 Abs. 4 ASchG, nach ihrem Infektionsrisiko in vier Risikogruppen...
15.03.2016 | Hygiene