Aus dem Krankenhausaufnahmevertrag ergibt sich kein Recht des Patienten auf eine Behandlung durch einen bestimmten Arzt und damit keine freie Arztwahl.
22.07.2015 | Recht
22.07.2015 | Recht
Aus dem Krankenhausaufnahmevertrag ergibt sich kein Recht des Patienten auf eine Behandlung durch einen bestimmten Arzt und damit keine freie Arztwahl.