01.06.2013 | Leitthema
Worüber Eltern und Kinder „klagen“
Erfahrungen der niederösterreichischen Patienten- und Pflegeanwaltschaft
Erschienen in: Pädiatrie & Pädologie | Sonderheft 1/2013
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Glücklicherweise entfällt nur ein relativ geringer Anteil der Patientenbeschwerden bei der NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft auf die Behandlung von Kindern in Krankenhäusern und bei niedergelassenen Ärzten – jahresabhängig 5–10 % aller Geschäftsfälle. Die Beschwerdefälle unterscheiden sich in ihrer fachlichen Abwicklung nicht wesentlich von jenen erwachsener Patienten, jedoch handelt es sich oft um emotional geladene Situationen, die ein erhöhtes Maß an sensibler Kommunikation erfordern (Kommunikationsdreieck aus Behandler, Kind/Patient und Eltern). Nicht übersehen werden darf, dass an verschiedenen Stellen der Rechtsordnung ein besonderer Schutz Minderjähriger vorgesehen ist. Abgesehen vom Strafrecht findet sich dieser Schutz u. a. im Erfordernis einer pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung des Vergleichsabschlusses; durch Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des einsichts- und urteilsfähigen Kindes; in der zusätzlich erforderlichen Zustimmung der Eltern bei schwerwiegenden Eingriffen; hinsichtlich besonderer Schranken sowie Zustimmungs- und Aufklärungsregelungen bei medizinisch nicht notwendigen Schönheitsoperationen.
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